TAB Freizeit und Bildung für Menschen mit und ohne Behinderung
| 1 | Die Thurg. Arbeitsgruppe für Behinderte (TAB) haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und zuverlässige Durchführung der angebotenen Veranstaltungen. |
| 2 | Bei Ausfallen einer Veranstaltung haften wir für die volle Rückzahlung der einbezahlten Beiträge. |
| 3 | Wir behalten uns vor, Programmänderungen vorzunehmen, wobei wir bemüht sind, gleichwertige Ersatzleistungen zu finden. Die Teilnehmer/innen werden von schwerwiegenden Änderungen vor Beginn der Veranstaltung in Kenntnis gesetzt. Ist es zeitlich und technisch möglich, werden Änderungen in Absprache mit den Teilnehmer/innen gemacht. |
| 4 | Unsere Preise sind verbindlich. Eine Preisanpassung aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, bleibt vorbehalten. In diesem Falle werden die Teilnehmer/innen so schnell wie möglich informiert. |
| 5 | Bleibt ein/e Teilnehmer/in einer Veranstaltung unabgemeldet ganz oder teilweise fern, erfolgt keine Rückerstattung des Beitrages. |
| 6 | Bleibt er/sie einer Veranstaltung
wegen Krankheit oder Unfall fern, sind
die uns durch ihn/sie bis dahin entstandenen Kosten, sicher aber
die
Administrationspauschale (Fr. 25.-) zu übernehmen. In solchen Fällen
ist jede Haftung ausgeschlossen. |
| 7 | In der Regel nehmen wir nur schriftliche Anmeldungen entgegen. Wenn sie von uns bestätigt sind, wird in den meisten Veranstaltungen die Administrationspauschale von Fr. 25.- fällig. Ist das Angebot bereits ausgebucht, wird der/die Teilnehmer/in sofort benachrichtigt |
| 8 | Jede/r behinderte Teilnehmer/in kann jährlich höchstens an zwei als Ferien- oder Kurswoche bezeichneten Veranstaltungen teilnehmen. |
| 9 | Es liegt nicht alleine im Ermessen der Eltern, Heime und Betreuer, ob ein/e behinderte/r Teilnehmer/in eine Veranstaltung besuchen kann. Die TAB behält sich nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit den Betroffenen vor, Teilnehmer/innen zurückzuweisen. |
| 10 | Wird bei einer Veranstaltung ein Vorbereitungsanlass durchgeführt, ist dieser für alle Teilnehmer/innen obligatorisch. Muss ein/e Teilnehmer/in nach dem Vorbereitungsanlass zurückgewiesen werden, sind die bis dahin entstandenen Kosten, sicher aber die Administrationspauschale (Fr. 25.-) zu übernehmen. |
| 11 | Für alle Veranstaltungen gilt, dass maximal 1/3 ausserkantonale Teilnehmer/innen berücksichtigt werden kann. |
| 12 | Der/die Teilnehmer/in kann seine/ihre Anmeldung
jederzeit vor Reisebeginn zurückziehen. Massgebend ist der
Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung. Zusätzlich zur
Administrationspauschale sind in der Regel folgende Kosten zu tragen: |
| 13 | Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen, wobei die TAB für den "Fonds für nichtversicherbare Schäden" pro Person und Anlass Fr. 5.- verlangt (in der Administrationspauschale inbegriffen). |
| 14 | Mit der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmer/in unsere Teilnahmebedingungen. |
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