TAB Freizeit und Bildung für Menschen mit und ohne Behinderung

Teilnahmebedingungen  

1

Die Thurg. Arbeitsgruppe für Behinderte (TAB) haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und zuverlässige Durchführung der angebotenen Veranstaltungen.

2

Bei Ausfallen einer Veranstaltung haften wir für die volle Rückzahlung der einbezahlten Beiträge.

3

Wir behalten uns vor, Programmänderungen vorzunehmen, wobei wir bemüht sind, gleichwertige Ersatzleistungen zu finden. Die Teilnehmer/innen werden von schwerwiegenden Änderungen vor Beginn der Veranstaltung in Kenntnis gesetzt. Ist es zeitlich und technisch möglich, werden Änderungen in Absprache mit den Teilnehmer/innen gemacht.

4

Unsere Preise sind verbindlich. Eine Preisanpassung aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, bleibt vorbehalten. In diesem Falle werden die Teilnehmer/innen so schnell wie möglich informiert.

5

Bleibt ein/e Teilnehmer/in einer Veranstaltung unabgemeldet ganz oder teilweise fern, erfolgt keine Rückerstattung des Beitrages.

6

Bleibt er/sie einer Veranstaltung wegen Krankheit oder Unfall fern, sind die uns durch ihn/sie bis dahin entstandenen Kosten, sicher aber die Administrationspauschale (Fr. 25.-) zu übernehmen. In solchen Fällen ist jede Haftung ausgeschlossen.

Bei verspätetem Eintreffen am Abreiseort übernehmen wir keinerlei Verantwortung.

7

In der Regel nehmen wir nur schriftliche Anmeldungen entgegen. Wenn sie von uns bestätigt sind, wird in den meisten Veranstaltungen die Administrationspauschale von Fr. 25.- fällig. Ist das Angebot bereits ausgebucht, wird der/die Teilnehmer/in sofort benachrichtigt

8

Jede/r behinderte Teilnehmer/in kann jährlich höchstens an zwei als Ferien- oder Kurswoche bezeichneten Veranstaltungen teilnehmen.

9

Es liegt nicht alleine im Ermessen der Eltern, Heime und Betreuer, ob ein/e behinderte/r Teilnehmer/in eine Veranstaltung besuchen kann. Die TAB behält sich nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit den Betroffenen vor, Teilnehmer/innen zurückzuweisen.

10

Wird bei einer Veranstaltung ein Vorbereitungsanlass durchgeführt, ist dieser für alle Teilnehmer/innen obligatorisch. Muss ein/e Teilnehmer/in nach dem Vorbereitungsanlass zurückgewiesen werden, sind die bis dahin entstandenen Kosten, sicher aber die Administrationspauschale (Fr. 25.-) zu übernehmen.

11

Für alle Veranstaltungen gilt, dass maximal 1/3 ausserkantonale Teilnehmer/innen berücksichtigt werden kann.

12

Der/die Teilnehmer/in kann seine/ihre Anmeldung jederzeit vor Reisebeginn zurückziehen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung. Zusätzlich zur Administrationspauschale sind in der Regel folgende Kosten zu tragen:
21. Tag vor Beginn bis Abreisetag: alle entstandenen Kosten, aber mindestens 50% des Beitrages.

13

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen, wobei die TAB für den "Fonds für nichtversicherbare Schäden" pro Person und Anlass Fr. 5.- verlangt (in der Administrationspauschale inbegriffen).

14

Mit der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmer/in unsere Teilnahmebedingungen.

 

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